Gesellschafter­kommunen

Eine Karte aller Gesellschafterkommunen
Die Klimaschutzagentur im Kreis Plön GmbH hat 18 Gesellschafterkommunen (Stand: August 2025), die ihr seit April 2024 beigetreten sind. Die Möglichkeit zum Beitritt besteht zweimal im Jahr (zum 1. April & 1. Oktober), so dass die Zahl der beteiligten Kommunen stetig wächst.
Die Vorstellung unserer Gesellschafterkommunen werden wir zukünftig weiter ergänzen.

Großharrie

Die Gemeinde Großharrie hat 486 Einwohner*innen. Sie ist seit April 2024 Gesellschafter der KSA.

Hohwacht

Die Gemeinde Hohwacht hat 840 Einwohner*innen. Sie ist seit Oktober 2024 Gesellschafter der KSA.

Honigsee

Die Gemeinde Honigsee hat 456 Einwohner*innen. Sie ist seit April 2025 Gesellschafter der KSA.

Kalübbe

Die Gemeinde Kalübbe hat gut 550 Einwohner*innen. Sie ist seit April 2025 Gesellschafter der KSA.

Kühren

Die Gemeinde Kühren hat knapp 600 Einwohner*innen. Sie ist seit April 2025 Gesellschafter der KSA.

Laboe

Die Gemeinde Laboe hat über 5.500 Einwohner*innen. Sie ist seit April 2024 Gesellschafter der KSA.

Gesellschafter werden!

Die Klimaschutzagentur im Kreis Plön GmbH ist ein Gemeinschaftsprojekt der Kommunen und des Kreises Plön. Als „Mitmach-Projekt“ ermöglicht sie den Kommunen, Mitgesellschafter zu werden und die Angebote der Agentur auf Basis einer formalen Aufgabenbetrauung ohne Vergabeprozesse sowie umsatzsteuerbefreit zu nutzen.
Der Beitritt neuer Kommunen, d.h. die Zeichnung von Gesellschafteranteilen in Höhe von 1.000€ Stammkapital pro Gemeinde, ist zwei Mal jährlich möglich. Die Leistungen der Agentur sind in einem jährlichen Verlustausgleich von 3€ pro Einwohner*in und Jahr enthalten.

Um einen erfolgreichen Start der Agentur zu gewährleisten, engagiert sich der Kreis Plön selbst als langfristiger Partner. Als Gesellschafter haben die Kommunen sowie der Kreis angemessenen Einfluss und Stimme im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung, wobei der Kreis Plön immer mindestens 25,1 % der Anteile am Stammkapital hält.

Zwei Geschäftsparter schütteln Hände

Der Ablauf

1
Kontakt­aufnahme durch Bürger­meister*in oder Verwaltung
2
Vorstellung der Klimaschutz­agentur in der Gemeinde­vertretung
3
Beschluss­fassung über Beitritt und Betrauung der Klimaschutz­agentur
4
Anzeige­verfahren bei der Kommunal­aufsicht
5
Zeichnung der Gesellschafts­anteile und Beitritt zur Klimaschutz­agentur