Gesellschafter­kommunen

Eine Karte aller Gesellschafterkommunen
Die Klimaschutzagentur im Kreis Plön GmbH hat 18 Gesellschafterkommunen (Stand: August 2025), die ihr seit April 2024 beigetreten sind. Die Möglichkeit zum Beitritt besteht zweimal im Jahr (zum 1. April & 1. Oktober), so dass die Zahl der beteiligten Kommunen stetig wächst.
Die Vorstellung unserer Gesellschafterkommunen werden wir zukünftig weiter ergänzen.

Belau

Die Gemeinde Belau hat knapp 370 Einwohner*innen. Sie ist seit April 2024 Gesellschafter der KSA.

Blekendorf

Die Gemeinde Blekendorf hat gut 1.700 Einwohner*innen. Sie ist seit Oktober 2024 Gesellschafter der KSA.

Bönebüttel

Die Gemeinde Bönebüttel hat 2.133 Einwohner*innen. Sie ist seit Oktober 2024 Gesellschafter der KSA.

Fiefbergen

Die Gemeinde Fiefbergen hat 543 Einwohner*innen. Sie ist seit April 2024 Gesellschafter der KSA.

Giekau

Die Gemeinde Giekau hat knapp 1.000 Einwohner*innen. Sie ist seit Oktober 2024 Gesellschafter der KSA.

Großbarkau

Die Gemeinde Großbarkau hat 250 Einwohner*innen. Sie ist seit April 2025 Gesellschafter der KSA.

Gesellschafter werden!

Die Klimaschutzagentur im Kreis Plön GmbH ist ein Gemeinschaftsprojekt der Kommunen und des Kreises Plön. Als „Mitmach-Projekt“ ermöglicht sie den Kommunen, Mitgesellschafter zu werden und die Angebote der Agentur auf Basis einer formalen Aufgabenbetrauung ohne Vergabeprozesse sowie umsatzsteuerbefreit zu nutzen.
Der Beitritt neuer Kommunen, d.h. die Zeichnung von Gesellschafteranteilen in Höhe von 1.000€ Stammkapital pro Gemeinde, ist zwei Mal jährlich möglich. Die Leistungen der Agentur sind in einem jährlichen Verlustausgleich von 3€ pro Einwohner*in und Jahr enthalten.

Um einen erfolgreichen Start der Agentur zu gewährleisten, engagiert sich der Kreis Plön selbst als langfristiger Partner. Als Gesellschafter haben die Kommunen sowie der Kreis angemessenen Einfluss und Stimme im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung, wobei der Kreis Plön immer mindestens 25,1 % der Anteile am Stammkapital hält.

Zwei Geschäftsparter schütteln Hände

Der Ablauf

1
Kontakt­aufnahme durch Bürger­meister*in oder Verwaltung
2
Vorstellung der Klimaschutz­agentur in der Gemeinde­vertretung
3
Beschluss­fassung über Beitritt und Betrauung der Klimaschutz­agentur
4
Anzeige­verfahren bei der Kommunal­aufsicht
5
Zeichnung der Gesellschafts­anteile und Beitritt zur Klimaschutz­agentur